Grundflächenzahl – GRZ

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Fläche eines Grundstück überbaut werden darf. Es wird die gesamte überbaute Fläche des Wohngebäudes gerechnet, nicht nur die Wohnfläche. Nebengebäude und gepflasterte Flächen werden ebenfalls hinzugerechnet, ihre Fläche darf die Grundflächenzahl um maximal 50 % überschreiten.

Beispiel: Grundstück 650 m², GRZ 0,2
650 m² x 0,2 = 130 m²
130 m² x 50 % = 65 m²

Die überbaute Fläche des Wohngebäudes in unserem Beispiel darf also 130 m² nicht überschreiten; für Nebengebäude und Pflasterung sind höchstens 65 m² zulässig. Die anrechenbare Grundfläche einer befestigten Fläche ist unabhängig von der Art der Flächenbefestigung.

Geschossflächenzahl – GFZ

Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viele Quadratmeter Vollgeschoss auf einem Grundstück geschaffen werden dürfen. Bei einer GFZ von beispielsweise 0,6 darf die Fläche aller Vollgeschosse maximal 60 % der Grundfläche betragen. Die Geschossflächenzahl ist im Bebauungsplan ein festgesetzter Wert, um eine Bebauungsdichte zu vermeiden.

Beispiel: Grundstück 650 m², GFZ 0,6
650 m² x 60 % = 390 m²

Die maximal zulässige Fläche aller Vollgeschosse beträgt in diesem Beispiel demnach 390 m²

Zahlreiche Planungsdetails wie Gauben oder Frontspieße beeinflussen die Geschossigkeit eines Gebäudes und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Weitere Reglementierungen innerhalb eines Bebauungsplans sind möglich.

Bei Ihrem VarioSelf-Berater erhalten Sie weiterführende Informationen zu diesem umfangreichen Thema.

Geschossflächenzahl - GFZ

Geschossflächenzahl – GFZ

GFZ = Geschossfläche [m²] / Grundstücksfläche [m²]

Grundstücksfläche [m²] x GFZ = zulässige Geschossfläche [m²]

650 m² x 0,6 = 390 m²

Bautenstand unserer Massivhäuser auf dem Rieve-Gelände

Die Erschließung des Neubaugebietes an der Feldstraße in Heide ist seid Mitte August soweit, dass wir mit dem bau unserer Massivhäuser beginnen konnten. Das erste Einfamilienhaus ist im Februar bereits an die zufriedenen Bauherren übergeben worden. Bei dem zweiten und dritten Einfamilienhaus kam der Winter leider eine Woche zu früh, so dass wir den Estrich vor Weihnachten nicht mehr einbauen konnten. Mit einem so langen Winter hatte glaube ich auch keiner gerechnet. Ganze drei Monate konnte auf unseren Baustellen kein Handschlag getan werden. Und so konnten wir den Estrich auch erst Anfang März einbauen.

Im Oktober haben wir mit dem Kelleraushub bei den 15 Eigentumswohnungen begonnen. Die Sohle und die Kellerwände folgten im November. Die Kellerdecke und die Abdichtung der Kellerwände erfolgte Anfang Dezember. Vor Weihnachten wollten wir noch schnell die Lichtschächte und die Dämmung anbringen, damit die Drainage noch eingebaut und der Keller verfüllt werden konnte. Aber auch hier kam für uns der Winter zu früh und bescherte uns zu drei Monaten Untätigkeit.

Bilder folgen

InfoBox im Neubaugebiet Heineckenfeld in Burgdorf ist eröffnet


In Zusammenarbeit mit der Grundstücksverwaltungsgesellschaft HRG ist es uns ermöglicht worden, ein mobiles Infocenter in dem Neubaugebiet “Heineckenfeld” aufzustellen.

Hier kann der interessierte Bürger Informationen über Grundstücke, Finanzierung und natürlich über den Hausbau erhalten. Insbesondere die geplanten Eigentumswohnungen in diesem Baugebiet sollen ein Thema sein. Die gesamte Palette der Varioself-Baureihen wird ebenfalls präsentiert.