Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Fläche eines Grundstück überbaut werden darf. Es wird die gesamte überbaute Fläche des Wohngebäudes gerechnet, nicht nur die Wohnfläche. Nebengebäude und gepflasterte Flächen werden ebenfalls hinzugerechnet, ihre Fläche darf die Grundflächenzahl um maximal 50 % überschreiten.
Beispiel: Grundstück 650 m², GRZ 0,2
650 m² x 0,2 = 130 m²
130 m² x 50 % = 65 m²
Die überbaute Fläche des Wohngebäudes in unserem Beispiel darf also 130 m² nicht überschreiten; für Nebengebäude und Pflasterung sind höchstens 65 m² zulässig. Die anrechenbare Grundfläche einer befestigten Fläche ist unabhängig von der Art der Flächenbefestigung.

